Baurechtliche Grundordnung

Die baurechtliche Grundordnung - bestehend einfach gesagt aus Baureglement und Zonenplan - ist für die Grundeigentümer verbindlich. Sie wird komplett neu erarbeitet und wird die neuen kantonalen Vorgaben erfüllen.

Im Rahmen einer Teilrevision der Ortsplanung 2004 - 2007 wurde das Baureglement überarbeitet und am 9. Oktober 2008 durch das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung genehmigt. Zahlreiche Sachverhalte in dieser Grundordnung müssen aufgrund neuer übergeordneter Gesetzgebung bereits wieder angepasst werden. Zudem soll nebst den neuen gesetzlichen Anforderungen auch der Innenentwicklung verstärkt Rechnung getragen werden.

Neuer Richtplan und neue Baugesetzgebung des Kantons Bern

Der neue kantonale Richtplan und die per 1. April 2017 in Kraft gesetzte Baugesetzgebung (Baugesetz und Bauverordnung) des Kantons Bern haben zum Ziel, die Siedlungsentwicklung nach innen (SEein) zu fördern, das Kulturland und die Fruchtfolgeflächen besser zu schützen und den Boden haushälterisch zu nutzen. Das heute gültige Baureglement erfüllt die Anforderungen an den kantonale Richtplan und die neue Baugesetzgebung (Baugesetz und Bauverordnung) des Kantons Bern nicht ausreichend und muss demzufolge überarbeitet werden.

Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV)

Gemäss Art. 34 Abs. 1 der Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) haben die Gemeinden zudem ihre baurechtliche Grundordnung bis zum 31. Dezember 2020 an die neue Messweise gemäss BMBV anzupassen. Das neue Baureglement muss die neuen Begriffe und Messweisen im Bauwesen gemäss der kantonalen Verordnung vollumfänglich übernehmen.


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