Raumentwicklung und Richtplanung
Basis für die künftige Entwicklung der Gemeinde Steffisburg bildet das aufgrund von detaillierten Analysen zu erarbeitende Raumentwicklungskonzept.
Basis für die künftige Entwicklung der Gemeinde Steffisburg bildet das aufgrund von detaillierten Analysen zu erarbeitende Raumentwicklungskonzept.
Die räumliche Entwicklung wird mittels Raumentwicklungskonzept und einer anschliessenden Richtplanung im Teilprojekt Raumentwicklung und Richtplanung konkretisiert und abgeschlossen. Dieses Teilprojekt hat auch wesentliche Auswirkungen auf das Teilprojekt baurechtliche Grundordnung.
Die verschienenen Fachplaner setzen sich detailliert mit der Gemeinde Steffisburg auseinander. Sie analysieren die räumliche Entwicklung in der Vergangenheit, die Zusammensetzung der Einwohnerinnen und Einwohner, die Anzahl und Art von Gewerbe- oder Industriebetrieben. Auch setzen sie sich mit der Landwirtschaft, Landschaft und Grünflächen auseinander.
Gestützt auf die Analysen wird ein Masterplan erarbeitet. Mit einem Masterplan können städteplanerische Strategien entwickelt und Handlungsvorschläge erarbeitet werden. Ein Masterplan kann auf allen Ebenen der Stadtplanung erstellt werden. Das Verfahren zur Aufstellung eines Masterplanes ist rechtlich nicht definiert, daher kann ein Masterplan sehr frei zur Entwicklung von städteplanerischeren Lösungen herangezogen werden. Zugleich ist ein Masterplan fortschreibungsfähig.
Der Masterplan für die Gemeinde Steffisburg enthält auf einen Blick die grössten und relevantesten Potentiale und der langfristige Handlungsbedarf für die Bereiche Siedlung, Landschaft innerhalb der Siedlung, Landschaft, Verkehr/Mobilität und Energie. Er dient als "raumplanerisches Leitbild" und steckt den Rahmen für das Raumentwicklungskonzept ab.
Das Raumentwicklungskonzept - kurz REK - zeigt auf, wie sich Steffisburg konkret verändert hat und wie es sich verändern will. Es ist ein Planungsinstrument, welches nicht nur Grundsätze enthält, sondern auch den Weg dazu aufzeigt und definiert. Im Kern stehen die konkreten Handlungsanweisungen "wie gehen wir in die Zukunft" basierend auf dem "woher kommen wir".
Das Baureglement und der Zonenplan werden umgesetzt und sind grundeigentümerverbindlich. Der Richtplan ist behördenverbindlich und soll bei der weiteren Entwicklung eine konkrete Anleitung sein (mittel- bis langfristig). Das Raumentwicklungskonzept enthält Anweisungen für die Richtplanung und zeigt aber auch im Sinne eines räumlichen Leitbilds (Masterplan als Einleitung zum REK) auf, wo die langfristige Zukunft hingehen soll.
Die Grafik zeigt, wie die baurechtliche Grundordung, die Richtpläne, das Raumentwicklungskonzept (REK) und der Masterplan zueinander im Verhältnis stehen bezüglich der Handlungsnähe und der zeitlichen Perspektive.
Die umfangreichen Dokumente zur Analyse stehen zur Verfügung.
Analysebericht
Entwurf zum Analysebericht (via Link)
Entwurf zum Analysebericht (direkt)
alle Plakate
Plakate zur Analyse (alle, via Link)
Plakate einzel je Bereich
Siedlung_Analyse
Siedlung_SWOT
Landschaft_Disposition
Landschaft_Gestaltung
Landschaft_Bewertung
Landschaft_SWOT
Verkehr_oeffentlicher Verkehr
Verkehr_Fussverkehr
Verkehr_mobiler Individualverkehr
Verkehr_SWOT
Energie_Wärme
Energie_Vergleich
Energie_SWOT